Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 129510

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Insolvenzprofil

INCI-Experts GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gehlengraben 2, 22415 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 129510
EUID
DEK1101.HRB129510

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 354/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Finn Peters
Adresse
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

regulatorische Dienstleistungen, Produktentwicklung und Beratung für Kosmetik-, Nahrungsergänzungs- und Medizinprodukte und deren Markteinführung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der INCI-Experts GmbH die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Finn Peters festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.09.2025 bis zum 01.11.2025 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen betrug 245.397,51 EUR. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt auf Grundlage der Staffelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV, wobei der Regelsatz auf 77,11 % erhöht wurde, was einer Regelvergütung von 27.956,08 EUR entspricht. Der Pauschbetrag für Auslagen wurde antragsgemäß festgesetzt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft. Der Beschluss erging am 29.01.2026.

Originalbekanntmachung

10.09.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 354/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129510 eingetragenen INCI-Experts GmbH, Gehlengraben 2, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Neubauer, Geschäftszweig: regulatorische Dienstleistungen, Produktentwicklung u. Beratung für Kosmetik-, Nahrungsergänzungs- u. Medizinprodukte und deren Martkeinführung ist am 10.09.2025, um 11:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der S...

Originalbekanntmachung

30.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 354/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129510 eingetragenen INCI-Experts GmbH, Gehlengraben 2, 22415 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Martin Neubauer, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10.09.2025 bis zum 01.11.2025 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit währe...

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