Schlussverteilung Hamburg HRB 84281

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Insolvenzprofil

IXCASE GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Borchardsheide 24, 22117 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 84281
EUID
DEK1101.HRB84281

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 271/21
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Anatol Herold

Gegenstand des Unternehmens

die Beratung, Entwicklung und der Vertrieb von Computersoftware, sowie die Durchführung von Trainings für IT- Technologien und Projektmanagement

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IXCASE GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84281, wird vom Amtsgericht Hamburg (Aktenzeichen: 67c IN 271/21) behandelt. Die gesetzliche Vertretung obliegt dem Geschäftsführer Herrn Anatol Herold. Im Laufe des Verfahrens hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Insolvenzmasse von 163.617,43 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Festsetzung erfolgte auf Basis der Schlussrechnung und der Tätigkeitsberichte. Das Gericht hat zudem einen Pauschbetrag für Auslagen sowie zusätzliche Kosten für die Zustellungen festgelegt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung offen. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 391.757,08 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 128.014,20 EUR zur Verfügung, wovon noch Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters abzusetzen sind. Der Schuldner hat bis zum 25.06.2026 Gelegenheit, im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Der Stichtag für die Prüfung entspricht dem besonderen Prüfungstermin gemäß § 177 Abs. 1 InsO. Der Beschluss über die Zustimmung zur Schlussverteilung und die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erging am 30.04.2026, während die Ankündigung der Schlussverteilung bereits am 15.05.2026 bekannt gegeben wurde.

Originalbekanntmachung

02.09.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 271/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84281 eingetragenen IXCASE GmbH, Wendenstraße 25, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anatol Herold, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 01.12.2021 bis zum 26.01.2022 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, au...

Originalbekanntmachung

04.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 271/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84281 eingetragenen IXCASE GmbH, ehemals Wendenstraße 25, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anatol Herold, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 163.617,43 EUR zugrunde gelegt. 145 % des Regelsatzes Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom ...

Originalbekanntmachung

04.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 271/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84281 eingetragenen IXCASE GmbH, ehemals Wendenstraße 25, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anatol Herold, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.06.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung de...

Originalbekanntmachung

15.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 271/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84281 eingetragenen IXCASE GmbH, ehemals Wendenstraße 25, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Anatol Herold, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 391.757,08 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 128.014,20 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67c IN 271/21 Amtsgericht Hamburg, 15.05.2026

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