Vorläufige Maßnahmen Hamburg HRB 137021

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Insolvenzprofil

Joblift GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 137021
EUID
DEK1101.HRB137021

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 146/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung und Betrieb einer Online-Plattform für die Vermittlung von Personal, sowie Erstellung von entsprechenden Inhalten und (interaktiven) Applikationen und alle damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 07.04.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Joblift GmbH, Hamburg, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Joblift GmbH werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

08.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 146/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Joblift GmbH, Entwicklung und Betrieb einer Online-Plattform für die Vermittlung von Personal etc., Große Reichenstraße 27, 20457 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137021), vertr. d.: Daniel Judah, (Geschäftsführer), ist am 07.04.2026 um 14:51 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hi...

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