Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Joyga Life GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Osterstraße 95, 20259 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 169308
EUID
DEK1101.HRB169308
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 111/26
Phase
Antragsverfahren
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist - die Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen und Webdesign, insbesondere Konzeption, Erstellung, Optimierung und Betreuung von Websites sowie die Entwicklung und Durchführung von Online-Marketing-Strategien, - der Import und Handel mit Gebrauch- & Verbrauchsgütern, insbesondere mit Tee, Teezubehör und Gewürzen sowie Kleidung, Accessoires und Sportartikeln, - die Entwicklung, Vermarktung und das Betreiben von Browserspielen und Spielprogrammen für Mobiltelefone, - die Vermittlung von Kundenkontakten für erlaubnisfreie Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen, - der Handel mit und Vertrieb von digitalen und physischen Produkten, insbesondere aus den Bereichen Bildung, Marketing und Lebensführung (Life-Style), sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joyga Life GmbH, eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, die Online-Marketing-Dienstleistungen und Webdesign erbringt, ist im Antragsverfahren am 14.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Ablehnung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
15.04.2026
67c IN 111/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Joyga Life GmbH, Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen&Webdesign u. a., Osterstraße 95, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169308), vertr. d.: Behrooz Mohandeszadeh, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben d...
67c IN 111/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Joyga Life GmbH, Erbringung von Online-Marketing-Dienstleistungen&Webdesign u. a., Osterstraße 95, 20095 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169308), vertr. d.: Behrooz Mohandeszadeh, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 14.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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