Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 90859

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Insolvenzprofil

k. u. k. koch und kellner GmbH

Verfahrensfortschritt

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1 Erfasst

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2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Gerhard-Hauptmann-Platz 70, c/o Weltbühne, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 90859
EUID
DEK1101.HRB90859

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 404/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Tim Seidel

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb von gastronomischen Betrieben, Beratung gastronomischer Betriebe, der Handel mit Gastronomieequipment, Cateringservice, Veranstaltungen (Planung und Durchführung).

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der k. u. k. koch und kellner GmbH, Hamburg, ist im Aktenzeichen 67a IN 404/18 beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Am 15.03.2024 wurde die Ankündigung der Schlussverteilung bekanntgegeben, wobei Forderungen in Höhe von 347.197,71 EUR verzeichnet waren und ein Verteilungsbetrag von 89.563,39 EUR zur Verfügung stand. Am 05.03.2024 wurde der Schlussverteilung zugestimmt und der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren angeordnet; Beteiligten konnten bis zum 03.05.2024 Stellung nehmen. Im weiteren Verlauf wurde die Nachtragsverteilung angeordnet, wobei die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Basis einer nachträglich verteilten Masse von 3.892,87 EUR festgesetzt wurde. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

06.03.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 404/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90859 eingetragenen k. u. k. koch und kellner GmbH, Gerhart-Hauptmann-Platz 70, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Seidel wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.05.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Vergütungsantrag des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - gegebenenfalls Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen ...

Originalbekanntmachung

15.03.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 404/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90859 eingetragenen k. u. k. koch und kellner GmbH, Gerhart-Hauptmann-Platz 70, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Seidel soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 347.197,71 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 89.563,39 EUR. Hiervon abzusetzen sind die weiteren Kosten gemäß §§ 54, 55 InsO. 67a IN 404/18 Amtsgericht Hamburg, 15.03.2024

Originalbekanntmachung

20.02.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 404/18 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90859 eingetragenen k. u. k. koch und kellner GmbH, Gerhart-Hauptmann-Platz 70, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Seidel wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Hinsichtlich der Forderungen der Schuldnerin gegen die mon/arc GmbH aus Kaufpreiszahlung und gegenüber der mon/arc GmbH aus Anfechtung wird die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 203 Abs. 1 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu. Sowohl die so...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 404/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 90859 eingetragenen k. u. k. koch und kellner GmbH, Gerhart-Hauptmann-Platz 70, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Seidel sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 3.892,87 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erre...

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