Forderungsanmeldung Bremen HRB 158207

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

KF-Recycling GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Adresse
AG-Weser-Str. 1-3, 28237 Bremen
Handelsregister
Hamburg, HRB 158207
EUID
DEK1101.HRB158207

Insolvenzgericht

Gericht
Bremen
Aktenzeichen
512 IN 6/26
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Michail Siagas
Adresse
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen
Telefon
0421 - 33 06 1-0
Fax
0421 - 33 06 1-10
Website
www.kuhmann.eu

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Großhandel mit Lebensmitteln sowie die Gastronomie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 01.04.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KF-Recycling GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michail Siagas bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich der Person des Insolvenzverwalters, der Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Originalbekanntmachung

01.04.2026

512 IN 6/26 : Über das Vermögen der KF-Recycling GmbH, Am Tabakquartier 60/62, 28197 Bremen (AG Hamburg, HRB 158207), vertr. d.: Ken Forster, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michail Siagas, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 33 06 1-0, Fax: 0421 - 33 06 1-10, Internet: www.kuhmann.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.04.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Pe...

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