Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Knaack GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 189149
EUID
DEK1101.HRB189149
Insolvenzgericht
Gericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 138/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
GÖRG Insolvenzverwaltung
Person
Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich
Adresse
Obernstr. 2-12, 28195 Bremen
Gegenstand des Unternehmens
Die Ausführungen von Kranarbeiten, die Organisation und die Durchführung von Transporten - insbesondere von Schwerlasttransporten und -einbringungen aller Art, das Abschleppen und Bergen von Fahrzeugen und Maschinen aller Art, die Ausführung von Speditionsgeschäften sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere der Handel und die Vermietung mit Nutzfahrzeugen, Baumaschinen, Baugeräten, Containern, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeugen, Arbeitsbühnen und Steigern sowie Anhängern aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Delmenhorst hat am 20.04.2026 die Vergütung und Auslagen der Gläubigerausschussmitglieder Volkswagen Leasing sowie Ulbricht & Thomas Steuerberater festgesetzt. Die Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Am 23.04.2026 ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich von GÖRG Insolvenzverwaltung zum Sonderinsolvenzverwalter ernannt worden. Sein Aufgabenkreis umfasst die Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eisele GmbH angemeldeten Forderungen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst einzulegen.
Originalbekanntmachung
21.04.2026
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung ...
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 16.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Volkswagen Leasing - 36094 Braunschweig die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
21.04.2026
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 63477 Maintal festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 634...
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 63477 Maintal festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.03.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Ulbricht & Thomas Steuerberater Berliner Straße 31, 63477 Maintal die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 130,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.04.2026
Originalbekanntmachung
23.04.2026
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, GÖRG Insolvenzverwaltung Obernstr. 2-12, 28195 Bremen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eisele GmbH Crane & Engineering Group - lfd. Nr. 116 - angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist be...
12 IN 138/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Knaack GmbH, Pollhornbogen 17, 21107 Hamburg (AG Hamburg, HRB 189149), vertr. d.: Daniel Janssen, Goldbergsweg 55, 27801 Dötlingen, (Geschäftsführer), ist Rechtsanwalt Dr. Tim Sperlich, GÖRG Insolvenzverwaltung Obernstr. 2-12, 28195 Bremen zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Tim Beyer als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Eisele GmbH Crane & Engineering Group - lfd. Nr. 116 - angemeldeten Forderung/en.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 23.04.2026
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