Berichts- und Prüfungstermin Hamburg HRB 99350

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Insolvenzprofil

KÖNIGPARTNER GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 99350
EUID
DEK1101.HRB99350

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 135/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

die Aufbereitung und die Pflege von Fahrzeugen aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KÖNIGPARTNER GmbH, Hamburg, ist am 01.06.2024 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag ist am 28.03.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 03.04.2024 um 13:38 Uhr angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie zum endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 28.06.2024. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist am 18.07.2024 um 10:30 Uhr angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden. Zudem ist die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden, wobei eine Insolvenzmasse von 137.585,36 EUR zugrunde gelegt wurde.

Originalbekanntmachung

03.04.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 135/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99350 eingetragenen KÖNIGPARTNER GmbH, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André König-Büch Geschäftszweig: die Aufbereitung und die Pflege von Fahrzeugen aller Art ist am 03.04.2024, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner we...

Originalbekanntmachung

04.06.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 135/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99350 eingetragenen KÖNIGPARTNER GmbH, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André König-Büch, Geschäftszweig: die Aufbereitung und die Pflege von Fahrzeugen aller Art wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.06.2024, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.03.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Si...

Originalbekanntmachung

31.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 135/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 99350 eingetragenen KÖNIGPARTNER GmbH, Hohe Bleichen 18, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André König-Büch, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 137.585,36 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO). Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10...

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