Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 173837

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Insolvenzprofil

Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 173837
EUID
DEK1101.HRB173837

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 323/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Nils Krause
Adresse
Rosenstraße 3, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler, insbesondere im Bereich der betrieblichen Versorgungswerke.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Hamburg, ist im Vorläufigen Insolvenzverfahren. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Nils Krause, hat sein Amt vom 08.11.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Das verwaltete Vermögen belief sich auf 40.027,73 EUR. Das Amtsgericht Hamburg hat am 05.02.2024 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung wurde auf 100 % der Regelvergütung erhöht. Gegen die Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

05.02.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 323/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 173837 eingetragenen Kortegast Consulting Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, Lübecker Straße 101, 22087 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Edwin Schott, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nils Krause, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 08.11.2023 bis zum 30.11.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 26a, 63 InsO). Grundlage...

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