Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Timmendorfer Str. 65A, 22147 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 106585
EUID
DEK1101.HRB106585
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 196/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb einer Spedition, die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen sowie Import, Export und Handel von und mit Waren aller Art sowie der erlaubnispflichtige gewerbliche Güterkraftverkehr.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH, Hamburg, ist am 16.07.2024 um 15:14 Uhr eröffnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz bestellt worden. Es sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, darunter ein Zahlungs- und Verfügungsverbot zugunsten der Schuldnerin sowie ein Verbot der Zwangsvollstreckung. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 20.04.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg nieder.
Originalbekanntmachung
17.07.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 196/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106585 eingetragenen LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH, Timmendorfer Straße 65a, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sami Lakotoglu,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Spedition, die Erbringung von damit zsammenhängenden Dienstleistungen sowie Import, Export u. Handel v. u. m. Waren aller Art sowie d. erlaubnispfl. gewerbliche Güterkraftverkehr
ist am 16.07.2024, um 15:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vo...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 196/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106585 eingetragenen LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH, Timmendorfer Straße 65a, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sami Lakotoglu,
Geschäftszweig: Der Betrieb einer Spedition, die Erbringung von damit zsammenhängenden Dienstleistungen sowie Import, Export u. Handel v. u. m. Waren aller Art sowie d. erlaubnispfl. gewerbliche Güterkraftverkehr
ist am 16.07.2024, um 15:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 196/24
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2024
Originalbekanntmachung
17.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 196/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106585 eingetragenen LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH, Timmendorfer Straße 65a, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sami Lakotoglu,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt....
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 196/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106585 eingetragenen LCT Lakotoglu Container-Transport GmbH, Timmendorfer Straße 65a, 22147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sami Lakotoglu,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 196/24
Amtsgericht Hamburg, 20.02.2026
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