Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Leadvolution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Schaartor 1, 20459 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 157683
EUID
DEK1101.HRB157683
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 230/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Jennie Best
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Leadvolution GmbH, Hamburg, ist am 28.06.2024 um 11:13 Uhr eröffnet worden. Mit der Eröffnung sind vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, darunter die Bestellung von Rechtsanwältin Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt, Zahlungen an die Schuldnerin durch Drittschuldner sind untersagt und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind verboten. Im weiteren Verfahrensverlauf sollen nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 13.03.2026. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg aus.
Originalbekanntmachung
28.06.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 230/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157683 eingetragenen Leadvolution GmbH, Schaartor 1, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günter Schürger und Herrn Hannes Andreas Fehr
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen
ist am 28.06.2024, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 230/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157683 eingetragenen Leadvolution GmbH, Schaartor 1, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günter Schürger und Herrn Hannes Andreas Fehr
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Marketing- und Vertriebsdienstleistungen
ist am 28.06.2024, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Jennie Best, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 230/24
Amtsgericht Hamburg, 28.06.2024
Originalbekanntmachung
14.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 230/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157683 eingetragenen Leadvolution GmbH, Schaartor 1, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günter Schürger und Herrn Hannes Andreas Fehr
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Re...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 230/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 157683 eingetragenen Leadvolution GmbH, Schaartor 1, 20459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Günter Schürger und Herrn Hannes Andreas Fehr
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 230/24
Amtsgericht Hamburg, 13.01.2026
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