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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Gegenstand des Unternehmens ist Förderung von und Beteiligung an innovativen Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lemontree Ventures GmbH ist am 29.12.2025 durch die Anordnung vorläufiger Maßnahmen eingeleitet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian M. Scholz bestellt worden. Die Schuldnerin hat am 17.12.2025 einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Antrag ist durch Beschluss vom 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Gleichzeitig sind die am 29.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch denselben Beschluss aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 406/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163584 eingetragenen Lemontree Ventures GmbH, Stuhtsweg 19, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Dannenbring Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern.i.d. Förderung von und Beteiligung an innovativen Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen und aufeigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte. ist der am 17.12.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 17.12.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. 67g IN 406/25 Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 406/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163584 eingetragenen Lemontree Ventures GmbH, Stuhtsweg 19, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nico Dannenbring Geschäftszweig: Gegenst. d. Untern.i.d. Förderung von und Beteiligung an innovativen Startups und anderen Unternehmen im eigenen Namen und aufeigene Rechnung, nicht aber als Dienstleistung für Dritte. sind die am 29.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 24.03.2026 aufgehoben worden. 67g IN 406/25 Amtsgericht Hamburg, 24.03.2026
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