Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 174857

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Insolvenzprofil

Levin GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 174857
EUID
DEK1101.HRB174857

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 252/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Das Betreiben eines oder mehrerer Marktplätze zur Personalvermittlung mit Schwerpunkt auf Technologieunternehmen und/oder die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Bereich des Personalmanagements und der Personalberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.07.2024 um 11:22 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Levin GmbH, Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174857 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Frau Angela Ward und Herrn James David Brown vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

17.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174857 eingetragenen Levin GmbH, Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Angela Ward und Herrn James David Brown Geschäftszweig: Das Betreiben eines o. mehrerer Marktplätze zur Personalvermittlung m. Schwerpunkt auf Technologieunternehmen und/oder die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Bereich des Personalmanag. usw. ist am 15.07.2024, um 11:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige...

Originalbekanntmachung

18.08.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 252/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174857 eingetragenen Levin GmbH, Axel-Springer-Platz 3, 20355 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Angela Ward, und Herrn James David Brown, werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 15.07.2024 bis zum 01.10.2024 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Verm...

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