Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
LFS Life Food Systems AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Bleichen 16, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 92227
EUID
DEK1101.HRB92227
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 222/10
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von gastronomischen Konzepten sowie die Vermarktung und der Vertrieb aller diesem Gesellschaftszweck dienenden Produkte und Dienstleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LFS Life Food Systems AG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz. Im Verfahren sind nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren zu prüfen. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dr. Gerd Lembke festgesetzt worden. Der geltend gemachte Zeitaufwand von 31,4 Stunden wurde als angemessen erachtet. Gegen die Vergütungsfestsetzung sowie gegen den Beschluss zur Forderungsprüfung stehen Rechtsbehelfe innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung möglich.
Originalbekanntmachung
26.02.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92227 eingetragenen LFS Life Food Systems AG, Große Bleichen 16, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Werner Köpper
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dr. Gerd Lembke, Gammer Weg 44b, 21039 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Der geltend gemachte Zeitaufwand von 31,4 Stunden erscheint angemessen.
Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92227 eingetragenen LFS Life Food Systems AG, Große Bleichen 16, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Werner Köpper
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Dr. Gerd Lembke, Gammer Weg 44b, 21039 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen. Der geltend gemachte Zeitaufwand von 31,4 Stunden erscheint angemessen.
Gemäß § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen. Es wurde ein Stundensatz von Euro zur Festsetzung beantragt. Die Höhe des Stundensatzes ist für dieses Verfahren angemessen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden.
67c IN 222/10
Amtsgericht Hamburg, 22.02.2024
Originalbekanntmachung
17.02.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92227 eingetragenen LFS Life Food Systems AG, Große Bleichen 16, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Werner Köpper
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen ...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 222/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92227 eingetragenen LFS Life Food Systems AG, Große Bleichen 16, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Werner Köpper
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67c IN 222/10
Amtsgericht Hamburg, 17.02.2026
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