Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Dienstleistungen im Baugewerbe und Bauleitung. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und andere branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Weiter die Reinigung von Gebäuden, der Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz- u. Holzimprägnierung in Gebäuden), das Eisenflechten, die Bautentrocknung, die Belegung von Böden, das Asphaltieren (ohne Straßenbau), das Fugen (im Hochbau), Betonbohren- und Schneiden, das Schleifen sowie Polieren von Metall, das Schärfen von Metallsägen, die Rohr- und Kanalreinigung, das Kabelverlegen im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen (wie z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale) soweit hierfür keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.04.2026 im Verfahren über das Vermögen der Life-Balance GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist durch die Geschäftsführerin Bircan Kizilhan-Kölge vertreten. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gert Freydag bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
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