Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 147547

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Insolvenzprofil

LOGOISTIK GmbH

Verfahrensfortschritt

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Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hallerstraße 75, 20146 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 147547
EUID
DEK1101.HRB147547

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 150/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Immobilienvermietung, - verkauf und -vermittlung, das Durchführen von Reinigungs- und Bauarbeiten, sowie der Handel mit Waren aller Art, ausgenommen sind hierbei erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, soweit nicht die Erlaubnis vorliegt.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LOGOISTIK GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die gesetzliche Vertretung des Schuldners oblag dem Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts einzulegen. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.

Originalbekanntmachung

11.05.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 150/20 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147547 eingetragenen LOGOISTIK GmbH, ehemals: Hallerstraße 75, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gheorghe Gincu, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle ...

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