Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 121924

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Insolvenzprofil

LUFTSTOFF GmbH

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2 Erfasst

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Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hallerstraße 70, 20146 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 121924
EUID
DEK1101.HRB121924

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 217/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jörn Weitzmann
Adresse
Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, Produktion und der Vertrieb von Wohn- und Lifestyle-Accessoires.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LUFTSTOFF GmbH ist eröffnet worden. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jörn Weitzmann sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt. Das verwaltete Vermögen des vorläufigen Verwalters betrug 36.000,00 EUR. Für die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters wurde eine Masse von 70.664,25 EUR zugrunde gelegt. Der Schuldner ist die LUFTSTOFF GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924, gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Mark Schulze. Das Insolvenzgericht Hamburg hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 31.07.2025 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

11.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 217/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924 eingetragenen LUFTSTOFF GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Schulze, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 70.664,25 EUR zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 04.06.2025. Neben der Vergüt...

Originalbekanntmachung

11.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 217/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924 eingetragenen LUFTSTOFF GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Schulze, Poppenbütteler Chaussee 24 i, 22397 Hamburg werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Ferdinandstraße 29 - 33, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 09.07.2019 bis zum 31.07.2019 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das V...

Originalbekanntmachung

11.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 217/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924 eingetragenen LUFTSTOFF GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Schulze wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 31.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: ¿ zur Schlussrechnung des Verwalters; ¿ zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; ¿ Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; ¿ der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Inso...

Originalbekanntmachung

18.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 217/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924 eingetragenen LUFTSTOFF GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Schulze, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 161.472,58 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 60.161,09 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten. 67c IN 217/19 Amtsgericht Hamburg, 18.06.2025

Originalbekanntmachung

23.12.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 217/19 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121924 eingetragenen LUFTSTOFF GmbH, Hallerstraße 70, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mark Schulze wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines andere...

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