Laufendes Insolvenzverfahren Hamburg HRB 163591

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Insolvenzprofil

Maanesten Germany GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Bleichenbrücke 10, c/o SIGNA Kaufmannshaus, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 163591
EUID
DEK1101.HRB163591

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 391/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann
Adresse
Rathausstraße 2, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Uhren, Schmuck, Gold- und Silberprodukten sowie die Herstellung und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maanesten Germany GmbH ist am 05.01.2024 mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann bestellt worden. Am 01.03.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 08.04.2024. Am 07.05.2024 ist ein Termin zur Gläubigerversammlung angesetzt, der als Berichts- und Prüfungstermin dient. Am 06.03.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.

Originalbekanntmachung

05.01.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 391/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163591 eingetragenen Maanesten Germany GmbH, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lotte Venø Callesen Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbes. mit Uhren, Schmuck, Gold- und Silberprodukten ist am 05.01.2024, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder ent...

Originalbekanntmachung

05.03.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 391/23 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163591 eingetragenen Maanesten Germany GmbH, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lotte Venø Callesen, Geschäftszweig: Handel mit Waren aller Art, insbes. mit Uhren, Schmuck, Gold- und Silberprodukten wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2024, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Rathausstraße 2, 20095 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch n...

Originalbekanntmachung

20.03.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 391/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 163591 eingetragenen Maanesten Germany GmbH, Bleichenbrücke 10, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Lotte Venø Callesen ist am 01.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). 67c IN 391/23 Amtsgericht Hamburg, 06.03.2024

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