Schlussverteilung Hamburg HRB 133074

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Insolvenzprofil

MAB-Grundstücksgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 133074
EUID
DEK1101.HRB133074

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 149/19
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe
Adresse
Burchardstr. 13, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten sowie deren Bewirtschaftung und Verwaltung, die Tätigkeit eines Bau-, Entwicklungs- und Erschließungsträgers.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAB-Grundstücksgesellschaft mbH ist anhängig. Im vorläufigen Verfahren hat der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe vom 03.06.2019 bis zum 27.01.2020 sein Amt ausgeübt; dessen Vergütung und Auslagen sind am 23.04.2024 festgesetzt worden. Am 27.02.2024 war eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verkauf eines Grundstücks an die VNOVO Holding GmbH anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen in schriftlichen Prüfverfahren geprüft, wobei die jeweiligen Prüfungsstichtage der 27.03.2024 und der 27.05.2024 waren. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Schlussverteilung. Am 05.07.2024 wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Durchführung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte konnten bis zum 02.09.2024 im schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis sowie zu nicht verwertbaren Gegenständen und nachträglich angemeldeten Forderungen Stellung nehmen. Die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters ist ebenfalls festgesetzt worden.

Originalbekanntmachung

07.02.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: "Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundstücks, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hagen, Blatt 35883, lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses, an die VNOVO Holding GmbH zum Preis vom EUR gemäß notariellen Kaufvertrag vom 09.11.2023 (Bl. 352-367 der Akte)"bestimmt auf Dienstag, 27.02.2024, 09:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rech...

Originalbekanntmachung

29.02.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 416 niedergelegt. Rechtsmi...

Originalbekanntmachung

25.04.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Burchardstr. 13 , 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 03.06.2019 bis zum 27.01.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das ...

Originalbekanntmachung

29.04.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 416 niedergelegt. Rechtsmi...

Originalbekanntmachung

26.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.09.2024 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung des Verwalters; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlussverzeichnis s...

Originalbekanntmachung

26.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 149/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133074 eingetragenen MAB-Grundstücksgesellschaft mbH, Winterhuder Weg 8, 22085 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter-Michael Frank, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschwerde ...

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