Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MAGNA Real Estate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 182742
EUID
DEK1101.HRB182742
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 501/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt
Adresse
Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gemäß § 34c GewO. Daneben wird die Gesellschaft in- und ausländische Finanzanlagen im eigenen Namen und für eigene Rechnung erwerben und verwalten, eigenes Vermögen verwalten sowie die Tätigkeit als Konzernholding ausüben, wobei es sich hierbei nicht um den Schwerpunkt des Unternehmens handelt. Tätigkeiten, für die die Gesellschaft einer Erlaubnis nach dem KWG oder KAGB bedürfte, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.05.2026 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MAGNA Real Estate GmbH eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 22.12.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eingeleitet worden. Es ist Eigenverwaltung angeordnet worden, wobei die Schuldnerin die Insolvenzmasse unter Aufsicht eines Sachwalters verwaltet. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 28.07.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Person des Sachwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 06.07.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
06.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 501/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182742 eingetragenen MAGNA Real Estate GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Göcks,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gemäß § 34c GewO.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.12.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Ale...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 501/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 182742 eingetragenen MAGNA Real Estate GmbH, Große Elbstraße 61, 22767 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Martin Göcks,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten sowie der An- und Verkauf von Immobilien im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Tätigkeiten gemäß § 34c GewO.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2026, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.12.2025 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 28.07.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.07.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Raum B 404 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 501/25
Amtsgericht Hamburg, 01.05.2026
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