Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich und unmittelbar die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig, nicht auf Erwerb gerichtet und unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Sie dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugendhilfe; b) der Hilfe für politisch, rassistisch und religiös Verfolgte, für Geflüchtete; c) der Berufsbildung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) den Betrieb von Kindertagesstätten und Kindergärten, die sich insbesondere auch dem Erwerb der deutschen Sprache widmen; b) Organisation und Betreuung von Zusammenschlüssen von Tagesmüttern mit besonderem Fokus auf den Spracherwerb; c) Angebote an Familien, die den Erwerb der deutschen Sprache ermögIichen, insbesondere auch durch Mutter-Kind- Sprachzentren; d) Qualitätssicherung, lnformations- und Fortbildungsangebote in der Erwachsenenbildung für Ehrenamtliche und Mitarbeiter, die im Bereich der Geflüchteten- und Migrantenhilfe tätig sind. e) innovatives, antirassistisches und sprachförderndes Materialentwicklung zum Sprachenerwerb und als Hilfestellung f) Schaffung von internen Erwerbstätigkeitsfeldern innerhalb derer die Frauen niedrigschwellig, sprach- und gesellschaftssensibel an Erwerbstätigkeitbereiche herangeführt werden. Hier soll durch die enge Anbindung das bestehende Vertrauensverhältnis genutzt werden um durch weitere niedrigschwellige Unterrichtseinheiten in konkreten Arbeitsfeldern wie Reinigung, Service oder Küchenhilfe die Frauen, in einem internen Betrieb wie zum Beispiel ein Mittagstisch, an die Arbeit selbst und durch Unterrichtseinheiten an das spezifisch notwendige Vokabular herangeführt werden bevor sie durch Bewerbungstraining und begleiteten Praktika an den offenen Arbeitsmarkt herangeführt werden können.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 24.04.2026 um 13:03 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAMALIES gemeinnützige GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
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