Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gegenstand und Zweck des Unternehmens ist das Betreiben von Spielhallen, das gewerbliche Aufstellen von Spielautomaten in allen Bundesländern sowie die Vermietung von und Beteiligungen an Spielhallen.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 11.06.2025 um 14:00 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Megaplay GmbH, Haferkamp 2, 22081 Hamburg, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118792 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Dr. Rolf Schwentkowski vertreten. Der Geschäftszweig umfasst das Betreiben von Spielhallen, das Aufstellen von Spielautomaten in allen Bundesländern sowie die Vermietung von und Beteiligungen an Spielhallen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin P.-H. Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen verbunden: Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt.
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