Aufhebung des Verfahrens Berlin HRB 65953

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Insolvenzprofil

Metapol Studios GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Ballindamm 9, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 65953
EUID
DEK1101.HRB65953

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36m IN 1614/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam

Gegenstand des Unternehmens

Medien- und Öffentlichkeitsarbeit. Insbesondere die Kommunikations-Beratung, die Entwicklung und Durchführung von PR-Strategien, die Konzeption und Realisation von Print- und elektronischen Medien sowie die Organisation von Events und Incentives.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann, ist im Schriftverfahren durchgeführt worden. Am 13.03.2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 03.04.2024 zur Einsicht niedergelegt. Die festgestellten Forderungen beliefen sich auf 4.255.822,61 EUR, wovon ein Massebestand von 63.561,25 EUR zur Verfügung stand. Am 29.04.2024 wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff festgesetzt und die Schlussverteilung zugestimmt. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung konnten bis zum 10.06.2024 erhoben werden. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

14.03.2024

36m IN 1614/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 13.03.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 und 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgerich...

Originalbekanntmachung

30.04.2024

36m IN 1614/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953 - Schuldnerin - | Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 4.255.822,61 EUR steht ein Betrag von 63.561,25 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2024

Originalbekanntmachung

30.04.2024

36m IN 1614/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953 - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.06.2024 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters; geltend gemacht wird die Regelvergütung gem. § 2 InsVV, basierend auf einer Berechnungsgrundlage von 100.858,65 Euro, zzgl. Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV, gesonderte Auslagen gem. § 4 Abs. 2 InsVV sowie Umsa...

Originalbekanntmachung

18.06.2024

36m IN 1614/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Müller-Using und Lars Rühmann Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,...

Originalbekanntmachung

30.12.2025

36m IN 1614/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Metapol Studios GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, v.d.d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 65953 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere...

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