Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mohajeri Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lotharstraße 6, 22041 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 143777
EUID
DEK1101.HRB143777
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 137/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Christian Michael Scholz
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 350 16 90
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung von Bau-, Wohn- und Gewerbeimmobilien, der Kauf und Verkauf von Immobilien und der Im- und Export von Baumaterialien sowie Baumaschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.05.2026 um 14:55 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mohajeri Bau GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist eine GmbH mit Sitz in Hamburg, deren Gegenstand die Projektierung von Bau-, Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie der Kauf von Immobilien ist. Mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Michael Scholz bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
19.05.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mohajeri Bau GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung von Bau-, Wohn- und Gewerbeimmobilien, der Kauf un, Friedrich-Ebert-Damm 111, 22047 Hamburg (AG Hamburg, HRB 143777), vertr. d.: Kaabeh Mohajeri, (Geschäftsführer),
ist am 15.05.2026 um 14:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Michael Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 350 16 90 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der s...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 137/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mohajeri Bau GmbH, Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung von Bau-, Wohn- und Gewerbeimmobilien, der Kauf un, Friedrich-Ebert-Damm 111, 22047 Hamburg (AG Hamburg, HRB 143777), vertr. d.: Kaabeh Mohajeri, (Geschäftsführer),
ist am 15.05.2026 um 14:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Michael Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 350 16 90 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 137/26
Amtsgericht Hamburg, 15.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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