Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Moraba GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Susannenstraße 6, 20357 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 154081
EUID
DEK1101.HRB154081
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 347/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck
Adresse
Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind: a) Betrieb von Restaurants, Bars, Back-Shops und Kioskgeschäften b) Handel mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen c) Herstellung von Lebensmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 22.04.2026 um 17:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moraba GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge einer Gläubigerin vom 28.10.2025 sowie der Schuldnerin vom 22.12.2025. Zugleich sind die Verfahren 67g IN 347/25 und 67g IN 422/25 verbunden worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.06.2026 anzumelden. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 14.07.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person des Verwalters und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, einreichen. Die Forderungstabelle wird ab dem 24.06.2026 zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 347/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154081 eingetragenen Moraba GmbH, gegründet am 05.11.2018, Susannenstraße 6, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Homayoun Zaker, Susannenstraße 6, 20357 Hamburg
Geschäftszweig: Betrieb von Restaurants, Bars, Back-Shops und Kioskgeschäften, Handel mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Herstellung von Lebensmitteln.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.04.2026, um 17:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 22.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 347/25 und 67g IN 422/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 H...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 347/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 154081 eingetragenen Moraba GmbH, gegründet am 05.11.2018, Susannenstraße 6, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Homayoun Zaker, Susannenstraße 6, 20357 Hamburg
Geschäftszweig: Betrieb von Restaurants, Bars, Back-Shops und Kioskgeschäften, Handel mit Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen, Herstellung von Lebensmitteln.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 22.04.2026, um 17:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 22.12.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 347/25 und 67g IN 422/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Thilo Streck, Am Kaiserkai 62, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.06.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 14.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.06.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 347/25
Amtsgericht Hamburg, 22.04.2026
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