Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
More than Sports GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 133424
EUID
DEK1101.HRB133424
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 318/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide
Adresse
Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
das Betreiben von Marketing- und Eventaufgaben für Gewerbetreibende sowie die Vermittlung, insbesondere für die Bereiche Sponsoring, Neukundengewinnung, Verkaufsförderung und verkaufsfördernde Maßnahmen, Medienberatung, Olinemarketing, Webdesign und Vermittlung von Marketingprodukten Dritter sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 06.03.2026 um 16:11 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der More than Sports GmbH eröffnet. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Basis von Gläubigeranträgen, die am 10.10.2025 und am 23.11.2025 bei Gericht eingegangen sind. Zugleich wurden die Verfahren 67g IN 318/25 und 67g IN 387/25 verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.04.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.05.2026. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten, einschließlich der Person der Insolvenzverwalterin und der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, bei Gericht einreichen. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 11.05.2026 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
10.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 318/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133424 eingetragenen More than Sports GmbH, gegründet am 29.08.2014, Bahnhofstraße 18, 85774 Unterföhring, frühere Anschrift: Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zeljko Karajica,
Geschäftszweig: das Betreiben von Marketing- und Eventaufgaben für Gewerbetreibende sowie die Vermittlung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.03.2026, um 16:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2025 und am 23.11.2025 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträgen.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 318/25 und 67g IN 387/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.0...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 318/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 133424 eingetragenen More than Sports GmbH, gegründet am 29.08.2014, Bahnhofstraße 18, 85774 Unterföhring, frühere Anschrift: Großer Grasbrook 9, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zeljko Karajica,
Geschäftszweig: das Betreiben von Marketing- und Eventaufgaben für Gewerbetreibende sowie die Vermittlung.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.03.2026, um 16:11 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 10.10.2025 und am 23.11.2025 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträgen.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 318/25 und 67g IN 387/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Astrid Pohlmann-Weide, Max-Born-Straße 2, 22761 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 29.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 318/25
Amtsgericht Hamburg, 06.03.2026
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