Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lademannbogen 21-23, 22339 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 160116
EUID
DEK1101.HRB160116
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 64/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa
Adresse
Rosenstraße 6, 20095 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Transporten per Land und See und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verpackungsmaterial.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt) ist am 29.04.2024 um 17:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 27.02.2024 von der Schuldnerin gestellt worden. Bereits am 22.03.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Eröffnung ist Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa nun zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 12.06.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg bereit. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist für den 02.07.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Hamburg angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
25.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 64/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160116 eingetragenen Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt), Lademannborgen 21 - 23, 22339 Hamburg, zur Zeit führungslos
Geschäftszweig: die Vermittlung von Transporten per Land und See und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verpackungsmaterial
ist am 22.03.2024, um 12:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehen...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 64/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160116 eingetragenen Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt), Lademannborgen 21 - 23, 22339 Hamburg, zur Zeit führungslos
Geschäftszweig: die Vermittlung von Transporten per Land und See und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verpackungsmaterial
ist am 22.03.2024, um 12:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 64/24
Amtsgericht Hamburg, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
30.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 64/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160116 eingetragenen Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt), Lademannborgen 21 - 23, 22339 Hamburg, zur Zeit führungslos
Geschäftszweig: die Vermittlung von Transporten per Land und See und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verpackungsmaterial
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 17:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin i...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 64/24
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160116 eingetragenen Mountain Shipping and Trading UG (haftungsbeschränkt), Lademannborgen 21 - 23, 22339 Hamburg, zur Zeit führungslos
Geschäftszweig: die Vermittlung von Transporten per Land und See und der Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Verpackungsmaterial
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.04.2024, um 17:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.02.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa, Rosenstraße 6, 20095 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.06.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 02.07.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 12.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 64/24
Amtsgericht Hamburg, 29.04.2024
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