Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MTA Wartenberg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Buxtehuder Straße 21, 21073 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 177417
EUID
DEK1101.HRB177417
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 117/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Saskia Hübner
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Telefon
040 - 350 06 188
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen im Personalsektor, insbesondere die Zurverfügungstellung von Personal, hauptsächlich im Gesundheitswesen und damit verwandten Bereichen, die Beratung und das Consulting im Gesundheitswesen, insbesondere in der Radiologie, der Remote Service an radiologischen Großgeräten, die Durchführung von Seminaren im Bereich Medizin, der Handel mit Krankenhaus- und Praxisbedarf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 20.04.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTA Wartenberg GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Saskia Hübner bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
23.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 117/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTA Wartenberg GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Personalsektor u.a., Buxtehuder Straße 21, 21073 Hamburg (AG Hamburg, HRB 177417), vertr. d.: Sebastian Frank Wartenberg, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 um 15:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 350 06 188 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochte...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 117/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MTA Wartenberg GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Personalsektor u.a., Buxtehuder Straße 21, 21073 Hamburg (AG Hamburg, HRB 177417), vertr. d.: Sebastian Frank Wartenberg, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2026 um 15:31 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 - 350 06 188 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 117/26
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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