Aufhebung des Verfahrens Schleswig-Holstein HRB 162275

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Insolvenzprofil

NeBoKon GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Schleswig-Holstein
Adresse
Theodor-Storm-Allee 4 b, 24848 Kropp
Handelsregister
Hamburg, HRB 162275
EUID
DEK1101.HRB162275

Insolvenzgericht

Gericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 67/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Montage von Bau Norm Profilen, Tore, Türen, Fenster, sowie Altbausanierung, allg. Bauausführungen, Baudienstleistungen, Innenausbau, sowie Brandschutz und Haustechnik.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NeBoKon GmbH, Kropp, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg mangels Masse abgewiesen. Die antragstellende Gläubigerin hatte die Eröffnung des Verfahrens beantragt. Gegen die Entscheidung steht der antragstellenden Gläubigerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Beschwerde ist das Amtsgericht Flensburg.

Originalbekanntmachung

24.04.2026

56 IN 67/22 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. NeBoKon GmbH, Gf der NeBoKon GmbH, Theodor-Storm-Allee 4b, 24848 Kropp, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Bötcher Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 162275 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung FREITEXT kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Flensburg Südergraben 22 24937 Flensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genü...

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