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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Gebäudereiniger, Schnellreiniger, Textilreiniger, Facility Management, Trockenbauarbeiten, Ordnertätigkeiten, Abrissarbeiten, Entrümpelungsarbeiten, Sicherheitsdienst gem. § 34a GeWo, Auf- und Abbau von Bühnen, Haushaltshilfen, Pflegehelfer, Transport bis zu 7,5 Tonnen und Personenbeförderung.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 05.07.2024 um 21:31 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der NORTHCREW Personal & Service GmbH, Hamburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael W. Kuleisa bestellt worden. Die Schuldnerin ist nicht mehr verfügungsberechtigt; Verfügungen über Vermögensgegenstände sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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