Berichts- und Prüfungstermin Berlin HRB 54581

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

NP Kreativagentur GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Adresse
Ballindamm 9, 20095 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 54581
EUID
DEK1101.HRB54581

Insolvenzgericht

Gericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36n IN 491/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Die ganzheitliche Konzeption und Entwicklung von Markenkommunikation.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NP Kreativagentur GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Hamburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Charlottenburg ist. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der bis zum 29.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 27.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

36n IN 491/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NP Kreativagentur GmbH, Ballindamm 9, 20095 Hamburg, v.d.d. Geschäftsführer Registergericht: Amtsgericht Hamburg-Registergericht Register-Nr.: HRB 54581 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 29.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 103-121 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.04.2026

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