Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
OfficeCentre GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Barmbeker Str. 10, 22303 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 79493
EUID
DEK1101.HRB79493
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 33/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel - vor allem in Großhandels- und Fachmärkten - mit allen Waren aus den Bereichen Büro, Papier, Schreibwaren, Information, Organisation und Kommunikation, also insbesondere Büromaschinen, Bürogeräte, Büromöbel und -einrichtung sowie Bürobedarfsartikel jeglicher Art, jeweils einschließlich Zubehör, insbesondere auch mit Markenartikeln des Warenzeichens "SIGMA".
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der OfficeCentre GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 15.04.2024 zwei Festsetzungen getroffen. Zum einen sind die Auslagen des Insolvenzverwalters für die Versicherungsprämie zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für den Zeitraum bis zum 07.02.2025 festgesetzt worden. Zum anderen ist die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, Mazars GmbH & Co. KG, festgesetzt worden. Der Verwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Oliver Lux vertreten. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzungen sind innerhalb von zwei Wochen möglich.
Originalbekanntmachung
17.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79493 eingetragenen OfficeCentre GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Lux,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Mazars GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung der Mitglieder des voräufigen Gläubigerausschusses für die Erfüllung der ihm nach § 56a Abs. 2 und § 270 Abs. 3 der Insolvenzordnung zugewiesenen Aufgaben beträgt gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsVV zwar einmalig 300,00 EUR. Nach d...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79493 eingetragenen OfficeCentre GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Lux,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Mazars GmbH & Co. KG, Domstraße 15, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Die Vergütung der Mitglieder des voräufigen Gläubigerausschusses für die Erfüllung der ihm nach § 56a Abs. 2 und § 270 Abs. 3 der Insolvenzordnung zugewiesenen Aufgaben beträgt gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsVV zwar einmalig 300,00 EUR. Nach der Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich die weitere Vergütung nach § 17 Abs. 1 InsVV, so dass die Vergütung nach zeitlichem Aufwand und Stundensätzen sowie Auslagen nach deren Entstehung festzusetzen sind.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50 und 300 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 250,00 EUR angemessen ist. Für Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf EUR.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 eingesehen werden.
67g IN 33/22
Amtsgericht Hamburg, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
18.04.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79493 eingetragenen OfficeCentre GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Lux,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die Auslagen des Insolvenzverwalters i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die Versicherungsprämie zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in diesem Verfahren für den Zeitraum bis zum 07.02.2025 festgesetzt auf EUR zzgl EUR Versicherungssteuer, demgemäß insgesamt auf EUR.
Dem Verwalter wird gestattet, den Betrag vorab der Insolvenzmasse zu entnehmen und in Abkürzung der Zahlungswege direkt an die Versicherung zu bezahlen.
Gründe:
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 08.02.2024 die an das Vorjahr anschließende Festsetzung der Versicherungsprämie für besondere Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Ab...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79493 eingetragenen OfficeCentre GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Lux,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sven-Holger Undritz, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
werden die Auslagen des Insolvenzverwalters i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 2 InsVV für die Versicherungsprämie zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung in diesem Verfahren für den Zeitraum bis zum 07.02.2025 festgesetzt auf EUR zzgl EUR Versicherungssteuer, demgemäß insgesamt auf EUR.
Dem Verwalter wird gestattet, den Betrag vorab der Insolvenzmasse zu entnehmen und in Abkürzung der Zahlungswege direkt an die Versicherung zu bezahlen.
Gründe:
Der Verwalter hat mit Schreiben vom 08.02.2024 die an das Vorjahr anschließende Festsetzung der Versicherungsprämie für besondere Vermögensschadenshaftpflichtversicherung zur Abdeckung der Risiken in diesem Verfahren als Auslagen gem. § 4 As. 3 Satz 2 InsVV beantragt. Das Haftungsrisiko besteht nach wie vor. Auf die geringe Höhe des Haftungsrisikos hat der Verwalter reagiert durch Reduzierung der Versicherungssumme, so dass sich auch die Prämie reduziert hat.
Die Voraussetzungen für das Erfordernis der besonderen Haftpflichtversicherung liegen vor. Der Weiterbestand der Versicherung zur Geschäftsnummer GHV 30/0459/3065578/490 ist durch Vorlage der Rechnung nachgewiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 33/22
Amtsgericht Hamburg, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
11.08.2025
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 33/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 79493 eingetragenen OfficeCentre GmbH, Barmbeker Straße 10, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Lux,
ist am 07.08.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren wird jetzt in das Normalverfahren zurückgeführt, so dass die Insolvenzgläubiger wieder am Verfahren beteiligt sind.
67g IN 33/22
Amtsgericht Hamburg, 11.08.2025
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