Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ONA SAFARI GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Lenhartzstraße 15, 20249 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 127900
EUID
DEK1101.HRB127900
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 17/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Reiseveranstaltungen, die Tätigkeit als Reisevermittler sowie die Beratung von Reiseunternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ONA SAFARI GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127900, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgt gemäß § 200 InsO. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
16.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 17/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127900 eingetragenen ONA SAFARI GmbH, Lenhartzstraße 15, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wiedau,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 17/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127900 eingetragenen ONA SAFARI GmbH, Lenhartzstraße 15, 20249 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wiedau,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 17/22
Amtsgericht Hamburg, 14.03.2026
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