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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb einer Agentur für Kommunikation und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.07.2024 um 18:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ORANGE COUNCIL GmbH, Dorotheenstraße 49, 22301 Hamburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135260 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Andreas Geyer und Michael Barche vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Burchardstr. 13, 20095 Hamburg, bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungsverbote und Zahlungsverbote für Drittschuldner verbunden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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