Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 135260

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Insolvenzprofil

ORANGE COUNCIL GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Dorotheenstraße 49, 22301 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 135260
EUID
DEK1101.HRB135260

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 204/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe
Adresse
Burchardstr. 13, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Agentur für Kommunikation und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.07.2024 um 18:05 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ORANGE COUNCIL GmbH, Dorotheenstraße 49, 22301 Hamburg, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135260 eingetragen und wird gesetzlich durch die Geschäftsführer Andreas Geyer und Michael Barche vertreten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Burchardstr. 13, 20095 Hamburg, bestellt worden. Mit der Anordnung sind Verfügungsverbote und Zahlungsverbote für Drittschuldner verbunden. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 204/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 135260 eingetragenen ORANGE COUNCIL GmbH, Dorotheenstraße 49, 22301 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Geyer und Herrn Michael Barche, Geschäftszweig: der Betrieb einer Agentur für Kommunikation und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ist am 17.07.2024, um 18:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Dawe, Burchardstr. 13 , 20095 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben un...

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