Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
O.S.T. Transport & Spedition Hamburg GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Indiastraße 5, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 116480
EUID
DEK1101.HRB116480
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 366/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Matthias Ritter
Adresse
Reimerstwiete 17-18, 20457 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
gewerblicher Güterkraftverkehr sowie Speditionsdienstleistungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der O.S.T. Transport & Spedition Hamburg GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Matthias Ritter, übt sein Amt seit dem 01.12.2018 aus. Im Rahmen der Schlussrechnung wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters neu festgesetzt, da durch einen erheblichen Massezuluss nach dem Schlusstermin die Berechnungsgrundlage auf 92.357,89 EUR angestiegen ist. Eine vorherige Vergütungsfestsetzung war bereits mit Beschluss vom 28.04.2021 erfolgt. Der Endbetrag der aktuellen Vergütungsfestsetzung kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Über die Vergütung und Auslagen wird durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 21.04.2026 entschieden. Gegen diese Festsetzung steht die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Verkündung offen.
Originalbekanntmachung
22.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 366/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116480 eingetragenen O.S.T. Transport & Spedition Hamburg GmbH, Indiastraße 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Smoczynski,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Ritter, Reimerstwiete 17-18, 20457 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Auf die Vergütung sind die bereits mit Beschluss vom 28.04.2021 festgesetzte Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt EUR ( EUR zugl. USt. von EUR) anzurechnen. Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung u...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 366/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116480 eingetragenen O.S.T. Transport & Spedition Hamburg GmbH, Indiastraße 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Olaf Smoczynski,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Ritter, Reimerstwiete 17-18, 20457 Hamburg
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Auf die Vergütung sind die bereits mit Beschluss vom 28.04.2021 festgesetzte Vergütung und Auslagen in Höhe von insgesamt EUR ( EUR zugl. USt. von EUR) anzurechnen. Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 01.12.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat bereits eine Vergütungsfestsetzung gem. Beschluss vom 28.04.2021 stattgefunden.
Durch einen erheblichen Massezuluss nach Schlusstermin beträgt die Berechnungsgrundlage nunmehr ingesamt 92357,89 EUR, so dass auf Antrag des Insolvenzverwalters erneut über die Vergütung zu entscheiden ist. Der bislang festgesetzte Betrag in in Abzug zu bringen. Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 28.12.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B404 eingesehen werden.
67a IN 366/18
Amtsgericht Hamburg, 21.04.2026
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