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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Ausführung von Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bewehrungs-, Schalarbeiten, Maurer- und Gerüstbauarbeiten
Das Amtsgericht Hamburg hat am 17.06.2025 um 13:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der P.A.H. Salai Baugesellschaft mbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 129251, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder bestellt worden. Die Schuldnerin ist gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hebip Salai. Der Geschäftszweig umfasst die Ausführung von Beton- und Stahlbetonarbeiten, Bewehrungs- und Schalarbeiten sowie Maurer- und Gerüstbauarbeiten. Mit der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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