Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 106602

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Insolvenzprofil

PELLEX Bioenergie AG

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Baumwall 3, 20459 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 106602
EUID
DEK1101.HRB106602

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 339/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Andreas Büchler

Gegenstand des Unternehmens

Beratungen im Finanzdienstleistungsbereich, soweit diese keiner Genehmigung bedürfen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PELLEX Bioenergie AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106602, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die gesetzliche Vertretung des Schuldners obliegt dem Vorstand, Herrn Andreas Büchler. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht jedem Betroffenen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Dieser ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts einzureichen. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind. Der Beschluss wurde am 05.03.2026 vom Amtsgericht Hamburg erlassen.

Originalbekanntmachung

09.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 339/21 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 106602 eingetragenen PELLEX Bioenergie AG, c/o Wolfgang Klosterhalfen, Harvestehuder Weg 55, 20149 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Andreas Büchler, wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschr...

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