Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Piccolo Amore GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Windfeld 37, 22559 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 151986
EUID
DEK1101.HRB151986
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 123/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Ingmar Jarchow
Adresse
Drehbahn 9, 20354 Hamburg
Telefon
040 - 350 169 0
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art insbesondere einer Catering Manufaktur.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Piccolo Amore GmbH, Hamburg, ist im Antragsverfahren verblieben. Am 09.04.2026 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Ingmar Jarchow zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungsbeschränkungen sind wirksam. Der Insolvenzantrag ist am 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die vorläufigen Maßnahmen, einschließlich der Anordnung der vorläufigen Verwaltung und der Verfügungsbeschränkungen, sind am selben Tag aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit beendet.
Originalbekanntmachung
10.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 123/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 350 169 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofort...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 123/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), ist am 09.04.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg, Tel.: 040 - 350 169 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 123/26
Amtsgericht Hamburg, 09.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
08.05.2026
67g IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.04.2026 am 07.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Info...
67g IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.04.2026 am 07.05.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
08.05.2026
67g IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.04.2026 sind am 07.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch ö...
67g IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Piccolo Amore GmbH, Eventmanagement, der Betrieb von Eventlocations, sowie von gastronomischen Betrieben aller Art etc., Windfeld 37, 22559 Hamburg (AG Hamburg, HRB 151986), vertr. d.: Barbara Renate Sobotka-Rößler, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 09.04.2026 sind am 07.05.2026 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 07.05.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.