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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der P.P. Pütz GmbH ist anhängig. Im Dezember 2025 wurden die Regelvergütung und die erstattbaren Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters durch das Amtsgericht Hamburg festgesetzt. Im Rahmen der Schlussverteilung betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 170.406,53 EUR, wovon ein Betrag von 134.895,60 EUR zur Verteilung steht, abzüglich Gerichtskosten und Verwaltervergütung. Der Beschluss über die Zustimmung zur Schlussverteilung erging am 16.12.2025. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 27.01.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung des Verwalters, zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen und zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen. Die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 158/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 31457 eingetragenen P.P. Pütz GmbH, Hamburger Straße 180, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Pütz, sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 eingesehen werden. 67g IN 158/22 Amtsgericht Hamburg, 16.12.2025
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 158/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 31457 eingetragenen P.P. Pütz GmbH, Hamburger Straße 180, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Pütz soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 170.406,53 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 134.895,60 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67g IN 158/22 Amtsgericht Hamburg, 22.12.2025
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