Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 176496

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Project Haya GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
An der Alster 6, 20099 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 176496
EUID
DEK1101.HRB176496

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 211/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dominik Montag
Adresse
Ballindamm 38, 20095 Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

konzeptionelle Coworking Spaces mit dem Fokus einer Networking Gemeinschaft.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Project Haya GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Amtsgericht Hamburg hat am 23.01.2024 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dominik Montag festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.08.2023 bis zum 17.10.2023 ausgeübt. Die Festsetzung der Vergütung erfolgte auf Grundlage der Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.

Originalbekanntmachung

24.01.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 211/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176496 eingetragenen Project Haya GmbH, An der Alster 9, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ronja Schulze werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dominik Montag, Ballindamm 38, 20095 Hamburg wie folgt festgesetzt: Vergütung EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR Zwischensumme EUR zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR Endbetrag EUR Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 22.08.2023 bis zum 17.10.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO). Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Die Vergütung beträ...

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