Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Projekt Hellerhof Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Elbchaussee 96, 22763 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 152539
EUID
DEK1101.HRB152539
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 110/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Bela Knof
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Telefon
(040) 80 81 36 400
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsfürende Gesellschafterin der VILA Projekt D1 GmbH & Co. KG mit Sitz Hamburg, die Projektentwicklung und Projektdurchführung von Bauvorhaben sowie deren Überwachung, An- und Verkauf von Grundstücken mit und ohne Gebäude zum Gegenstand hat.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 01.04.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der Projekt Hellerhof Verwaltungs GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bela Knof bestellt worden. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
01.04.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 110/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt Hellerhof Verwaltungs GmbH, Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung etc., Elbchaussee 96, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152539), vertr. d.: Fabian Sören Jedmin, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bela Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: (040) 80 81 36 400 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofor...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 110/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Projekt Hellerhof Verwaltungs GmbH, Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung etc., Elbchaussee 96, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 152539), vertr. d.: Fabian Sören Jedmin, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2026 um 10:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bela Knof, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg, Tel.: (040) 80 81 36 400 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 110/26
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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