Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R & F Verkauf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Berner Heerweg 372, 20159 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 147722
EUID
DEK1101.HRB147722
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 7/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Adresse
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R & F Verkauf GmbH, Hamburg, ist am 27.03.2024 um 14:41 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage waren Anträge der Schuldnerin sowie eines Gläubigers. Zugleich wurden die Verfahren 67g IN 7/24 und 67g IN 14/24 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.05.2024 anzumelden. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Die Forderungstabelle ist ab dem 03.06.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Im Rahmen der vorläufigen Maßnahmen war am 17.01.2024 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
18.01.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
ist am 17.01.2024, um 14:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die D...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
ist am 17.01.2024, um 14:47 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 17.01.2024
Originalbekanntmachung
28.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, gegründet am 16.08.2017, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.03.2024, um 14:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 18.01.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 7/24 und 67g IN 14/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Ins...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, gegründet am 16.08.2017, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh
Geschäftszweig: Führung von Kioskbetrieben sowie der Handel mit den dort üblichen Waren
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.03.2024, um 14:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin sowie eines am 18.01.2024 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 67g IN 7/24 und 67g IN 14/24 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 27.03.2024
Originalbekanntmachung
16.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 7/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 147722 eingetragenen R & F Verkauf GmbH, Berner Heerweg 372, 22159 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reza Faryammanesh,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 7/24
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2026
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