Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verwertung von Vertriebsrechten, insbesondere für juristische und Diktat-Software und der Handel mit EDV-Anlagen. Weiterhin Dienstleistungen im Bereich der Kanzleiorganisation für Rechtsanwälte und Notare, Vertrieb und Herstellung von Software, sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RA-MICRO Hamburg GmbH ist eröffnet. Der Geschäftsführer Herr Alex Marcel Behnke vertritt die GmbH gesetzlich. Im März 2026 hat das Amtsgericht Hamburg die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 07.05.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu nehmen, insbesondere zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zu nicht verwertbaren Gegenständen. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Der Stichtag für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 07.05.2026. In der letzten Bekanntmachung vom 27.03.2026 wird die beabsichtigte Schlussverteilung bekanntgegeben. Nach dem Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 334.662,64 EUR, wovon 133.164,50 EUR zur Verteilung stehen, abzüglich Gerichtskosten und Verwaltervergütung.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 26/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 86443 eingetragenen RA-MICRO Hamburg GmbH, Bergedorfer Straße 131, 21029 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alex Marcel Behnke, soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 334.662,64 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 133.164,50 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters. 67g IN 26/23 Amtsgericht Hamburg, 27.03.2026
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