Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
R.E.D. Konstruktion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Waldweg 181 b, 22393 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 183099
EUID
DEK1101.HRB183099
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 31/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Adresse
Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 22 66 78 16
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Asphalt- und Straßenbau und sonstige mit der Erstellung von Infrastrukturmaßnahmen verbundenen Bauleistungen und Beratungsdienstleistungen sowie alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger und/oder lizenzpflichtiger Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R.E.D. Konstruktion GmbH, einer Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, ist am 29.01.2026 um 14:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
30.01.2026
67g IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R.E.D. Konstruktion GmbH, Die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Asphalt- und Straßenbau etc., ehemals: Waldweg 181 b 181 b, 22393 Hamburg (AG Hamburg, HRB 183099), vertr. d.: Michael Prendel (Geschäftsführer),
ist am 29.01.2026 um 14:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22 66 78 16 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten w...
67g IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der R.E.D. Konstruktion GmbH, Die Erbringung von Bauleistungen im Bereich Tiefbau, Asphalt- und Straßenbau etc., ehemals: Waldweg 181 b 181 b, 22393 Hamburg (AG Hamburg, HRB 183099), vertr. d.: Michael Prendel (Geschäftsführer),
ist am 29.01.2026 um 14:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22 66 78 16 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
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