Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Warburgstraße 2, 20354 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 134018
EUID
DEK1101.HRB134018
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 15/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Sylvia Fiebig
Adresse
Valentinskamp 70, 20355 Hamburg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS SIEBTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, REVITALIS ACHTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG und REVITALIS NEUNTE Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, welche jeweils den Erwerb, Verpachtung, Vermietung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Entwicklung, Planung und Errichtung von wohnwirtschaftlich und/oder gewerblich genutzten Immobilienprojekten (Umbau, Modernisierung, Neuerrichtung) für eigene und für fremde Rechnung sowie die Beteiligung an Unternehmen mit dem gleichen oder gleichartigem Zweck zum Gegenstand haben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH ist am 20.03.2024 um 16:22 Uhr eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 22.01.2024 um 13:27 Uhr angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Sylvia Fiebig zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Im eröffneten Verfahren ist Rechtsanwältin Sylvia Fiebig zur Insolvenzverwalterin ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens ab dem 27.05.2024 zur Einsicht niedergelegt. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.06.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten des Verfahrens einreichen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, da das Verfahren schriftlich durchgeführt wird.
Originalbekanntmachung
23.01.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134018 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Wirtz, und Herrn Thomas Cromm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS SIEBTE Grundstücksg.
ist am 22.01.2024, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen....
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 15/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134018 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Wirtz, und Herrn Thomas Cromm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS SIEBTE Grundstücksg.
ist am 22.01.2024, um 13:27 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 15/24
Amtsgericht Hamburg, 22.01.2024
Originalbekanntmachung
21.03.2024
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134018 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, gegründet am 23.10.2014, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Wirtz und Herrn Thomas Cromm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS SIEBTE Grundstücksg.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.03.2024, um 16:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 15/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 134018 eingetragenen REVITALIS REAL ESTATE II. Verwaltungsgesellschaft mbH, gegründet am 23.10.2014, Neuer Wall 88, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marc Wirtz und Herrn Thomas Cromm,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Personenhandelsgesellschaften, insbesondere an der REVITALIS SIEBTE Grundstücksg.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 20.03.2024, um 16:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.01.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Sylvia Fiebig, Valentinskamp 70, 20355 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.06.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 15/24
Amtsgericht Hamburg, 20.03.2024
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