Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
das Betreiben eines Spezialitäten-Schnellrestaurants (Foodcorner) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen der vorläufigen sowie der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag am 16.06.2025. Im Anschluss wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20.08.2025 bestand. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden. 67g IN 30/22 Amtsgericht Hamburg, 26.06.2025
Originalbekanntmachung
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Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 173.026,50 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 15.223,14 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin. 67g IN 30/22 Amtsgericht Hamburg, 10.07.2025
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