Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 109834

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Insolvenzprofil

RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 109834
EUID
DEK1101.HRB109834

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 30/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rohman Ehsan

Gegenstand des Unternehmens

das Betreiben eines Spezialitäten-Schnellrestaurants (Foodcorner) sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH ist eröffnet. Im Laufe des Verfahrens wurden die Vergütungen und Auslagen der vorläufigen sowie der endgültigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Es erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag am 16.06.2025. Im Anschluss wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Frist zur Stellungnahme bis zum 20.08.2025 bestand. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 niedergelegt. Rec...

Originalbekanntmachung

27.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die sofortige Beschw...

Originalbekanntmachung

27.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden. 67g IN 30/22 Amtsgericht Hamburg, 26.06.2025

Originalbekanntmachung

27.06.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.08.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: - zur Schlussrechnung der Verwalterin; - zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; - Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; - der evtl. Prüfung weiterer nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO); Das Schlu...

Originalbekanntmachung

10.07.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 173.026,50 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 15.223,14 EUR. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung der Insolvenzverwalterin. 67g IN 30/22 Amtsgericht Hamburg, 10.07.2025

Originalbekanntmachung

14.01.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 30/22 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109834 eingetragenen RHH Gastronomiebetriebe Hamburg GmbH, ehemals: Fesslerstraße 12, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rohman Ehsan wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift d...

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