Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ROCKET9 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Cremon 11, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 179547
EUID
DEK1101.HRB179547
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 50/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Adresse
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Telefon
040 / 500 36 06 05
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robotern und von Roboterprodukten und -anwendungen, Dienstleistungen, einschließlich Daten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH in Hamburg wurde durch das Amtsgericht Hamburg behandelt. Am 04.03.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Oliver Dankert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Am 26.03.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 04.03.2026 aufgehoben. Das Verfahren befindet sich im Stadium der vorläufigen Maßnahmen bzw. des vorläufigen Insolvenzverfahrens.
Originalbekanntmachung
05.03.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 50/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH, Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robot, Papenreye 61, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179547),
ist am 04.03.2026 um 10:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, we...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 50/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH, Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robot, Papenreye 61, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179547),
ist am 04.03.2026 um 10:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 50/26
Amtsgericht Hamburg, 04.03.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Originalbekanntmachung
31.03.2026
67g IN 50/26 :
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH,
Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robot, Papenreye 61, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179547),
wurde der Beschluss vom 04.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 26.03.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.