Vorläufiges Insolvenzverfahren Hamburg HRB 179547

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Insolvenzprofil

ROCKET9 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Cremon 11, 20457 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 179547
EUID
DEK1101.HRB179547

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 50/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Oliver Dankert
Adresse
Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg
Telefon
040 / 500 36 06 05

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robotern und von Roboterprodukten und -anwendungen, Dienstleistungen, einschließlich Daten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH in Hamburg wurde durch das Amtsgericht Hamburg behandelt. Am 04.03.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Oliver Dankert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedurften der Zustimmung des Verwalters. Am 26.03.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 04.03.2026 aufgehoben. Das Verfahren befindet sich im Stadium der vorläufigen Maßnahmen bzw. des vorläufigen Insolvenzverfahrens.

Originalbekanntmachung

05.03.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 50/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH, Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robot, Papenreye 61, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179547), ist am 04.03.2026 um 10:29 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Oliver Dankert, Alter Wall 20-22, 20457 Hamburg, Tel.: 040 / 500 36 06 05 bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, we...

Originalbekanntmachung

31.03.2026

67g IN 50/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ROCKET9 GmbH, Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Vertrieb und Wartung von intelligenten Cloud Systemen, Robot, Papenreye 61, 22453 Hamburg (AG Hamburg, HRB 179547), wurde der Beschluss vom 04.03.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 26.03.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 26.03.2026

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