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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
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Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten, Handel mit Hydraulik- Komponenten und Fluidtechnik.
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Am 03.02.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christian Michael Scholz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 23.03.2026 wurde der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Antragstellerin Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters gegeben. Am 07.05.2026 sind die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Die Festsetzung der Beträge erfolgt unter Anwendung der InsVV, wobei eine Berechnungsmasse von 18.000,00 EUR zugrunde gelegt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
67g IN 39/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 03.02.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 23.03.2026 aufgehoben. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
67g IN 39/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der RS-Hiflex Hamburg GmbH, Konfektionierung, Handel und Montage von Hydraulikschläuchen, Ausführung von Service-Arbeiten etc., Kurt-Oldenburg-Straße 20 b, 22045 Hamburg (AG Hamburg, HRB 188939), vertr. d.: Riad Sejdiu, (Geschäftsführer), wird der Antragstellerin vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festzusetzen. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Hamburg, 01.04.2026
Originalbekanntmachung
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