Aufhebung des Verfahrens Hamburg HRB 109559

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

RuS Parking Hamburg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 109559
EUID
DEK1101.HRB109559

Insolvenzgericht

Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 91/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

die Vermietung, Vermittlung und Verwaltung von Parkplätzen und Parkraum sowie der Transfer von Kraftfahrzeugen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RuS Parking Hamburg GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen sowie des endgültigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Es wurden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 15.08.2024 war. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde der Schlussverteilung zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 02.07.2025 Stellung zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis und zu weiteren Punkten zu nehmen. Das Insolvenzverfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.

Originalbekanntmachung

05.07.2024

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109559 eingetragenen RuS Parking Hamburg GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick und Frau Janine Grund sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 n...

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109559 eingetragenen RuS Parking Hamburg GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick und Frau Janine Grund sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Rechtsmittelbelehrung Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu. Die s...

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109559 eingetragenen RuS Parking Hamburg GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick und Frau Janine Grund sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 403 eingesehen werden. 67g IN 91/20 Amtsgericht Hamburg, 05.05.2025

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109559 eingetragenen RuS Parking Hamburg GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Janine Grund, und Herrn Stephan Puteick, wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.07.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: ¿ zur Schlussrechnung des Verwalters; ¿ zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; ¿ Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; ¿ der evtl. Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO...

Originalbekanntmachung

27.04.2026

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 91/20 Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 109559 eingetragenen RuS Parking Hamburg GmbH, Geschwister-Scholl-Straße 39, 20251 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Stephan Puteick und Frau Janine Grund wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.