Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SC Communication GmbH, jetzt firmierend unter: SC Abwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Völckersstraße 40, 22765 Hamburg
Handelsregister
Hamburg, HRB 149803
EUID
DEK1101.HRB149803
Insolvenzgericht
Gericht
Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 61/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Outi Kaarina Suikki-Matheus
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Gesellschaft für Beratung und Durchführung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen jeglicher Art. Unternehmensberatung mit den Schwerpunkten Marketing, Werbung, Verkaufsförderung und Kommunikation. Entwicklung, Umsetzung und Vertrieb von eigenen und fremden Kommunikationsdiensten und -produkten im IT- und Telekommunikationssektor. Aufbau, Kauf, Nutzung und Vermarktung von Lizenz- und Markenrechten. Beteiligung an anderen Unternehmen und / oder die Geschäftsführung anderer Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Communication GmbH, jetzt firmierend unter SC Abwicklungsgesellschaft mbH, ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Amtsgericht Hamburg hat den Beschluss zur Aufhebung des Verfahrens gemäß § 200 InsO erlassen. Gegen diesen Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Einlegung ist auch elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über das besondere elektronische Behördenpostfach möglich. Professionelle Einreicher sind ab dem 01.01.2022 zur elektronischen Einreichung verpflichtet.
Originalbekanntmachung
07.01.2026
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 61/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149803 eingetragenen SC Communication GmbH, jetzt firmierend unter: SC Abwicklungsgesellschaft mbH, Völckersstraße 40, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Outi Kaarina Suikki-Matheus
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinner...
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 61/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 149803 eingetragenen SC Communication GmbH, jetzt firmierend unter: SC Abwicklungsgesellschaft mbH, Völckersstraße 40, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Outi Kaarina Suikki-Matheus
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67g IN 61/20
Amtsgericht Hamburg, 19.12.2025
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